Beratungslehrerin


Dorit Knackstedt

 

Unsere Beratungslehrerin, Frau Knackstedt, ist vor allem Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Eltern und Lehrkräfte.

In der Beratung gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“, d. h., die Beratungslehrerin unterstützt Ratsuchende in ergebnisoffenen Gesprächen. Beratung ist freiwillig und vertraulich. Die Beratungslehrerin ist unabhängig und handelt nicht im Auftrag von anderen Personen. Gespräche finden nach vorheriger Terminabsprache zeitnah im geschützten Raum des Beratungsbüros statt.

Der Aufgabenbereich von Frau Knackstedt umfasst im Wesentlichen Einzelfallhilfe von Schülerinnen und Schülern bei Schwierigkeiten in der Schule, mit Freunden oder in der Familie. Bei komplexeren Themen kann sie bei der Suche von externen Beratungsangeboten unterstützen.

Kontakt:

Telefon: 05331 8825-12 (Sekretariat)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Beratungszeiten sind mit Frau Knackstedt über das Schulsekretariat zu vereinbaren.


Es gibt an unserer Schule ein „offenes Ohr", eine Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrer, die Schwierigkeiten (Probleme) haben und jemanden suchen, der ihnen zuhört und sie nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe berät.

Was macht eine Beratungslehrerin?

Sie berät bei persönlichen (individuellen) Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule (aggressives Verhalten, Außenseiterprobleme, Ängste, Mobbing ...)

Wer kann die Beratungslehrerin aufsuchen?

Die Beratung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und Lehrkräfte.

Wo und wann kann beraten werden?

Die Beratungszeiten sind mit Frau Knackstedt über das Schulsekretariat zu vereinbaren.

Was sollte man noch wissen?

  • Die Beratung ist ein Angebot, das allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern der Schule offen steht - Beratungsbedürfnis muss vorhanden sein, freiwilliges Kommen der Ratsuchenden ist nötig.
  • Die Beratungslehrerin ist unabhängig und unbeeinflusst von anderen.
  • Die Beratungslehrerin schützt das Privatgeheimnis des Ratsuchenden. Es herrscht Vertraulichkeit und Schweigepflicht.
  • Die Beratungslehrerin hält sich an Zuständigkeiten, Aufgabenbereiche anderer werden beachtet.

Es wäre wünschenswert, wenn durch rege Annahme des Beratungsangebots an unserer Schule der Schulalltag bereichert und positiv beeinflusst würde.

 

   Liste mit Beratungsstellen (Hilfeangebote für Schülerinnen und Schüler)