Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Wenn eine Klassenfahrt ansteht, für das neue Schuljahr Hefte und Stifte besorgt werden müssen, die Schule ein gemeinsames Mittagessen anbietet oder der Sportverein interessant wird, kann es schnell mal knapp in der Haushaltskasse werden.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können hierfür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig und geben Sie als Empfänger das Schulkonto an, da grundsätzlich keine Barzahlungen in der Schule möglich sind.
Anträge erhalten Sie weiterhin auch im Sekretariat der Schule.
Folgendes ist im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten:
- Zuschüsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule
- Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen, für Musikunterricht und andere Feizeitangebote
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, wie z. B. Stifte und Hefte
- Kostenübernahme für Ausflüge und Klassenfahrten mit der Schule
- Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht, wenn die Versetzung gefährdet ist