Förderunterricht und Leistungsbewertung

Förderkurse können für die Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden, die entweder im Fach Deutsch oder Englisch sowie Mathematik ihre Leistungen verbessern wollen. Die Dauer eines Förderkurses ist auf höchstens ein Schulhalbjahr begrenzt. Derzeitige Kurse sind abhängig von einer entsprechenden Unterrichtsversorgung. Eine Zensierung findet nicht statt, jedoch ist die Teilnahme am Förderunterricht verpflichtend. Die Sorgeberechtigten bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.

Die Leistungsbewertung darf sich nicht in punktueller Leistungsmessung erschöpfen, sondern muss den Ablauf eines Lernprozesses einbeziehen. Bei allen Entscheidungen, die für den weiteren Bildungsweg von Bedeutung sein können, müssen neben den Ergebnissen der Lernkontrollen auch die verschiedenen Bedingungen beachtet werden, von denen der Lernerfolg eines Schülers/einer Schülerin abhängt.

 

Der Leistungsbewertung dienen schriftliche, mündliche und andere – fachspezifische – Lernkontrollen. In allen Fächern haben mündliche und fachspezifische Lernkontrollen eine große Bedeutung. Einzelheiten legen die Fachkonferenzen fest.

Die Zahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen pro Schuljahr
(die mittlere Zahl gibt den Regelfall an):

Deutsch Klasse 5 bis 10 mind. 4
Englisch Klasse 5 bis 10 4 bis 6
Französisch Klasse 6 bis 10 4 bis 6
Mathematik Klasse 5 bis 10 4 bis 6

In allen übrigen Fächern sind bis zu drei schriftliche Lernkontrollen im Schulhalbjahr zulässig, die in der Regel nicht länger als 45 Minuten dauern und die sich auf eine für Schülerinnen und Schüler überschaubare Unterrichtseinheit beziehen.

 

Mündliche oder andere – fachspezifische – Lernkontrollen haben den Vorrang. Auch hierbei sind die Ergebnisse festzuhalten.